Erwerbstätigenversicherung:
alle nach gleichen Regeln und mit gleichen Ansprüchen
Das gemeinsame, lebensstandardsichernde Rentenniveau für alle wäre mit 67,5% brutto garantiert. Es wird eine Besitzstandsgarantie für bereits erworbene Ansprüche gewährt. Die Beitragsbemessungsgrenze wird aufgehoben. Es erfolgt ab einem bestimmten Rentenbetrag eine degressive Erhöhung.
Zur Orientierung und zum besseren Verständnis:
Deutschland ist eines der ganz wenigen Länder, in denen es noch ausgeprägte Sonderwege bei der Altersversorgung gibt.
In Österreich, mit einer ähnlichen Struktur wie Deutschland, ist 2004 mit der „Pensionsharmonisierung“ der Weg zu einer Erwerbstätigenversicherung beschritten worden, der weitgehend abgeschlossen ist.
In Deutschland stellt sich die Situation in groben Zahlen ausgedrückt so dar (Basis ist das Jahr 2021):
- Es gibt 39 Millionen Erwerbstätige, die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (gRV) leisten, bzw. geleistet werden. 21 Millionen RentnerInnen beziehen aus der gRV Renten in Höhe von insgesamt 290 Mrd. € (Alters- und Hinterbliebenenrenten).
- Es gibt 1,9 Millionen Beamte, die keine Beiträge zur gesetzlichen Altersvorsorge leisten. 1,4 Millionen PensionärInnen beziehen aus Steuergeldern Pensionen in Höhe von 78 Mrd. €.
- Es gibt rund 4 Millionen Selbständige.
- Davon sind 1,1 Millionen obligatorisch berufsständisch versichert (hier teilweise auch nicht Selbständige wie Anwälte, Architekten, …). Aus diesen Versicherungen beziehen 0,3 Millionen Menschen Renten in Höhe von 7 Mrd. €.
- Es verbleiben 2,9 Millionen Selbständige, vor allem Solo-Selbständige, die sich privat versichern müssten (ist nicht obligatorisch). Sehr viele können das nicht, weil ihre Einkommen zu niedrig sind.
- Es gibt einige tausend berufsmäßige Politiker. Die erhalten im Ruhestand aus Steuermitteln nach unterschiedlichen Systemen unterschiedlich hohe Pensionen. Kosten: einige hundert Millionen €.
Diese Erwerbstätigengruppen in einem System zusammenzuführen kann nur gelingen, wenn allen ein Versorgungsniveau garantiert wird, das zu einer vernünftigen Lebensstandardsicherung im Alter führt.
Grundsätzlich sollte die Erwerbstätigenversicherung durch paritätisch erbrachte Beiträge finanziert werden. Abweichend zu betrachten wären in Deutschland Sonderfälle, wo z.B. eine paritätische Finanzierung nicht funktioniert (Selbständige; Landwirte).
Starke Arme tragen mehr als Schwache: Ein sozialer Ausgleich könnte durch Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze und einer lediglich abgeschwächten Erhöhung von Renten geschaffen werden. Ab dem 2,5-fachen der Eckrente würde das zum Beispiel auf folgenden Betrag hinauslaufen:
Die Eckrente aktuell (West – 2021) beträgt 1.539€. Nach Erhöhung des Niveaus um 50% (Reformpunkt Nr. 1) würde sie 2.307€ betragen. Das 2,5fache macht einen Betrag von 5.770€ brutto aus, ab dem die weitere Erhöhung lediglich degressiv erfolgen würde.