Tradition bei Senioren-Mitwirkung

Wahljahr 2021 – Seniorenmitwirkungsgesetz Hamburg.

Die DGB-Senioren waren es, die 2011 die Hamburgische Bürgerschaft aufforderten, für Hamburg ein Seniorenmitwirkungsgesetz auf den Weg zu bringen. 

Die DGB-Senioren machten „Nägel mit Köpfen“ und die SPD-Bürgerschaftsfraktion griff diese Initiative auf. Bereits Ende 2012 beschloss die Bürgerschaft das Hamburger Seniorenmitwirkungsgesetz.

In Hamburg gab es schon seit Jahren vielfältige Aktivitäten für und mit Seniorinnen und Senioren. Eine Senatsanordnung von 1986 hatte entsprechende Grundlagen geschaffen. Doch die DGB-Senioren wollten mehr. Sie sollten Möglichkeiten erhalten, um in den 7 bezirklichen Delegiertenversammlungen und Beiräten ihres Wohnbereiches mitzuarbeiten. So sollte der Politik für die ältere Generation neue Impulse gegeben werden. Alle Hamburger und Hamburgerinnen sollten das Recht der älteren Menschen auf Mitbestimmung ernst nehmen, es fördern und anerkennen. 

Das ist mit dem Gesetz gelungen. In jedem Hamburger Bezirk entscheidet die ältere Generation selbst über die Zusammensetzung ihrer bezirklichen Senioren-Delegiertenversammlung. Die großen Seniorenorganisationen wie zum Beispiel die DGB-Senioren, der Sozialverband (SoVD), die Arbeiterwohlfahrt, Parteien und Kirchen, machen eigene Vorschläge für die Seniorenvertretungen. Darüber hinaus sind alle interessierten Senior*innen aufgerufen, sich zu engagieren, um sich in die Delegiertenversammlungen berufen zu lassen.

Wir möchten noch mehr Kolleginnen und Kollegen, die aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind, für diese ehrenamtliche Aufgabe gewinnen. 

In der letzten Amtsperiode wurde z.B. intensiv über die Einführung in die Digitalisierung von älteren Menschen diskutiert. Die Teilhabe an Veranstaltungen auch von Bedürftigen wurde “gesponsert” durch städtische Subventionen. Im Bezirk Mitte wurde als Abwechslung auch ein Fahrertraining durch den ACE angeboten.

Die zukünftigen Rentnerinnen und Rentner benötigen ein Training und das Seniorenmitwirkungsgesetz liefert den Rahmen. Dies hat sich bewährt. Es ist ein echter politischer Fortschritt für die Seniorenpolitik in Hamburg und darüber hinaus. Der Bundes-Seniorenbeauftragte Klaus Beck vom DGB hat dieses Vorbild nehmen können und baut es aus.

Die Hamburger Gewerkschaften haben durch die damalige Initiative der DGB-Senioren neue rechtliche Ansprüche auf Beteiligung und Mitwirkung der älteren Generation gesetzlich verankert. Damit auch das Selbstbewusstsein vieler älterer Mitbürger und Mitbürgerinnen gestärkt.

Wir hoffen, dass trotz Pandemie noch eine reguläre Wahl in 2021 stattfinden kann und die neue Amtszeit der Delegierten beginnt.

Wir wünschen dem Seniorenbeauftragten viel Erfolg und Unterstützung, damit alle Bundesländer jeweils ein Seniorenmitwirkungsgesetz bekommen.

(Jutta Neumann-Strutz, 15.04.2021)

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