Das Renten-Gesamtkunstwerk: Spalten bis die Schwarte kracht?

Die Rentenkommission soll ja bekanntlich ein „Gesamtkunstwerk“ vorgelegt haben. So jedenfalls die gemeinsam vorgetragene Lobeshymne von Kanzler Merz und Sozialministerin Baas, die versprachen, es 1:1 umzusetzen. Bei genauerem Hinsehen mutieren die Empfehlungen der Kommission immer stärker zu einem grundlegenden Angriff auf die fundamentalen Interessen von Abermillionen Menschen in diesem Land.

Beispiel:

Empfehlung 15: „Die Kommission empfiehlt die Einführung eines Übergangsfaktors bei der Rentenberechnung. Dieser stellt für die Rentenneuzugänge ab 2032 sicher, dass diejenigen, die vor allem durch eine kurze Ansparzeit noch nicht in ausreichendem Maß von der gesetzlichen Kapitalrente profitieren können, einen Niveauzuschlag erhalten. Damit wird gewährleistet, dass das Rentenniveau (inkl. gesetzlicher Kapitalrente) für die Rentenneuzugänge künftig mindestens so hoch wie heute ausfällt.“

Das klingt erst einmal sozial und gut. Jedenfalls, so lange man nicht die Frage stellt: was passiert denn mit den aktuellen Rentnerinnen und Rentnern und denen, die noch bis 2031 in Rente gehen werden?

Mit denen passiert nämlich folgendes: Der Rentenversicherungsbeitrag steigt von 2032 bis 2040 um etwa 1 % (von 22,2 % auf 23,2 – inklusive der neuen zweiprozentigen Kapitalmarktabgabe). Im gleichen Zeitraum nimmt die Zahl der Rentenempfänger gegenüber den Beitragszahlern zu. Der sogenannte Rentenquotient steigt von 0,53 auf 0,57. Die Renten-Dämpfungsformel bewirkt, dass durch die Beitragssatzsteigerung und die Erhöhung des Rentenquotienten das Rentenniveau von 48 % auf 46 % Prozent gedrückt wird. Für den Eckrentner (hatte 45 Entgeltpunkte erarbeitet) würde das nach heutiger Kaufkraft eine Verringerung der Rente um 90 Euro gegenüber dem heutigen Niveau bedeuten.

Die Beitragszahler, die ab 2032 neu in Rente gehen, werden davon schadlos gehalten. Dank des staatlich finanzierten „Übergangsfaktors“ wird innerhalb der Rentenversicherung eine weitere Versorgungsklasse aufgemacht. Als wenn durch die Versorgungsspaltung zwischen gesetzlich Rentenversicherten, Beamten, Politikern, berufsständisch Versorgten, Selbständigen mit und ohne Versicherung, nicht schon überreichlich Klassen vorhanden sind. 

Die Krönung der beabsichtigten Spaltung bildet dann die Propaganda von den gierigen Alten, die ohne Skrupel die Jungen ausbeuten würden.

Nach Grundgesetz Artikel 3 sind „alle Menschen vor dem Gesetz gleich“. Wirklich? Spalte und herrsche ist da eher der reale Rechtsgrundsatz. Bleibt die Frage: wann kracht es endlich in der Gesellschaft?

Ergänzungen:

Erste Ergänzung: Von so gut wie keinem bemerkt, aber von Johannes Steffen auf seiner Internetseite „Portal Sozialpolitik“ genauestens vorgerechnet: Mit den Empfehlungen der Rentenkommission erringen die „Jungen Wilden“ in der Unions-Bundestagsfraktion einen späten Triumpf. Durch die Beitragserhöhungen von 2 % für die Kapitalmarktrente bis 2032 wird das Rentenniveau bis 2031 formal zwar bei 48 % bleiben, der aktuelle Rentenwert wird aber dennoch um einen Euro niedriger ausfallen (49,70 Euro statt 50,70 Euro). Das ist ziemlich genau die Größe, die im Dezember letzten Jahres beinahe eine Regierungskrise ausgelöst hätte. Da die Rechnung einigermaßen komplex ist, würde sie den Rahmen dieses Artikels sprengen – der obige Link führt zur genauen Analyse. 

Zweite Ergänzung: Bei dem Rentenniveau ist immer das nur in Deutschland verwendete „Niveau nach Sozialabgaben, aber vor Steuerabzug“ gemeint. Die international übliche Nettoersatzquote bezieht die Steuerabgaben mit ein. Und da bleibt dann nichts stabil bei 48 %, sondern anwachsende Steuerabgaben garantieren eine Abnahme des tatsächlichen Nettoniveaus kontinuierlich bis 2058.

Dritte Ergänzung: Die erhöhten Steuerabzüge bei den Renten führten und führen natürlich zu steigenden Steuereinnahmen für den Staat. Man könnte meinen, dass der Finanzminister dann auch anteilig mehr Geld für die Rentenversicherten beisteuern könnte. Doch weit gefehlt. Sattsam bekannt ist, dass die nicht beitragsbegründeten Rentenleistungen, die von der Rentenversicherung auf Anordnung des Staates ausgezahlt werden, nicht vollständig aus Steuern kompensiert werden (Unterdeckung aktuell: 40 Milliarden Euro). Weniger bekannt ist, dass die Bundesregierungen in den letzten Jahren die Bundesmittel für die Rentenversicherung systematisch bis 2027 um 13,6 Milliarden Euro gekürzt haben:

Da schließt sich dann wohl der Kreis: die vorenthaltenen Gelder können jetzt für die Sponsoringleistung „Übergangsfaktor“ für das Wohl der Kapitalmarktrente verwendet werden.

Und wem die anwachsenden riesigen Rentenfonds nützen, sollte jedem klar sein: Es sind die risikolosen Geschäftsfelder für die Finanzkonzerne mit üppigen Profiten. Für welche Zwecke die Kapitalfonds dann genutzt werden können, liegt auf der Hand. Die unbegrenzte Lizenz für das Ziel, 5 % des Bruttoinlandsprodukts für Aufrüstung Schulden zu machen, verlangt nach Finanzquellen. Werden die Rentenfonds zu Finanzquellen für einen dann so benannten „Kriegsertüchtigungs“fonds?

Hier: Eine gründlichere Analyse der 33 Empfehlungen der Rentenkommission.

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