Renten in Dänemark

Höhe der dänischen Folkspension für 2021

Grundsätzlich gilt: alle Beträge sind Steuerpflichtig. Sozialversicherungsbeiträge werden nicht erhoben.

Das ”normale” Renteneintrittsalter wurde / wird stufenweise heraufgesetzt, z.Zt. beträgt es 67 Jahre. Es gibt aber eine ganze Reihe von Ausnahmen so z.B. Krankheit, langjährig Beschäftigt, Behinderung – ähnlich wie in Deutschland.

Die Folkspension wird aus Steuermitteln finanziert. Voraussetzung für die “normale” Folkspension ist, 40 Jahre in Dänemark gelebt zu haben. Bei weniger Jahren wird ratierlich gekürzt (z.B.: 10 Jahre bringen 25% der vollen Pension). Es wird zwischen einem Grundbetrag und einem Zusatzbetrag unterteilt.

Pro Monat: Alleinstehend Grundbetrag

6.518 Dkr. = 875,- €

Zusatzbetrag:

7.335 Dkr. = 985 €

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13.853 Dkr. = 1.860 € 

Verheiratet pro Person Grundbetrag:

6.518 Dkr. = 875,- €

Zusatzbetrag pro Pers.:

3.707 Dkr. = 494,- €

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10.225 Dkr. = 1.369 € (x2: 2.738 €)

Daneben gibt es einen ”Rentnerscheck” in Höhe von 18.400 Dkr. = 2.470 € pro Jahr, wenn das Vermögen 91.900 Dkr = 12.336 € nicht übersteigt. Dies gilt für Singels oder Ehepaare (2x Freibetrag) gleichermassen.

Falls man trotz Pension weiterhin arbeitet, haben Einkünfte bis in Höhe von 122.004 Dkr. = 16.376 € pro Jahr keinen Einfluss auf die Höhe der Zahlungen. (Sie können aber u.U. bei der Berechnung von Wohngeld, Heizungszulage oder ähnl. zur Anwendung kommen; hier gibt einen ganzen ”Wald” von Zuschüssen)

Die Besteuerung ist individuell, es gibt eine Fülle von Freibeträgen, diese sind für den Grundbetrag betreffend so hoch, als das hier eine Besteuerung kaum vorgenommen wird. Der ”Restbetrag” , (ca. 1/3 der anderen Beträge) wird mit zwischen 40 – 50% besteuert. Es ist wie gesagt etwas kompliziert, man gibt jedes Jahr eine Steuererklärung ab,die sogenannte ”Vorsteuererklärung” , diese wird dann im folgendem Jahr reguliert, man bekommt entweder sein Geld zurück, oder man muss nachzahlen. Die ”Vermögensverhältnisse” sind hier voll ersichtlich, Bankkonten ect. pp. Alles läuft in DK voll digital. Ein Kontakt zum Finanzamt ist nur über Telephon oder (schwierig) mit einem persönlichen Termin im Amt zu bekommen. Bei der Steuererklärung kann man Hilfe bekommen beim Bürgerbüro oder beim sogenannten ”Altenverein” , hier sind immerhin 800.000 ältere Menschen (ab 55 Jahre) organisiert.

Zusätzlich zu der ”Folkspension” gibt es seit Mitte der 60er Jahre eine sogenannte ”ATP” = Arbeitsmarkt Zusatz Pension; diese ist für alle Beschäftigten gesetzlich vorgeschrieben.Die Beiträge hierzu werden zu 2/3 vom AG,u. 1/3 vom AN getragen. Man kann selbst entscheiden ob diese als Einmal – oder Ratenzahlung beim Eintritt ins Rentenalter gezahlt werden soll. ATP ist unter staatlicher Aufsicht und wirkt über Aktienbeteiligungen. Die erwirtschafteten Erträge lagen im Schnitt zwischen 7-8%. Es ist von der Regierung vorgeschrieben das nur in für Dänemark ”nützlichen” und ”tragbaren” Werten investiert werden soll. (Milieu, Gemeinnützig, keine Kriegswaffenproduktion o.ä.) Im Schnitt werden ca. 100 – 120 € pro Monat gezahlt.

Als 3. Säule gibt es auch noch private Pensionskassen, (auch unter staatlicher Aufsicht) hier ist es im dänischen Arbeitsmarkt üblich, dass z.B. Beiträge hierzu tarifvertraglich geregelt werden. Beispiel: ausgehandelte Lohnerhöhung 3% – der AG zahlt davon 1,5%; der AN zahlt 0,7% als Beitrag in den Pensionsfond, der Rest geht an den AN direkt in die Lohntüte. Auch hier sind dann die Erträge und das angesparte Geld im Rentenfall fällig.

Noch eine Bemerkung: Beamte sind in DK eine aussterbende Art, ein ”Berufsbeamtentum” gibt es quasi nicht mehr. In der Armee sind die höheren Offiziere noch Beamte, bei der Polizei gibt es seit einigen Jahren ein 2 Klassensystem mit sowohl verbeamteten als auch ”Kontrakt”- Beschäftigten – sogenannte Polizei Kadetten. Es ist üblich in der öffentlichen Verwaltung den ”höheren” Rängen nur auf Zeit einen Vertrag zu geben. Das erspart DK die Diskussion über die Höhe der Renten / Beamtenpensionen.

(Der Kaufkraftstandard Dänemarks gegenüber Deutschland beträgt 108%. Um die dänischen Renten auf deutsches Kaufkraftniveau zu bringen, müssten die Beträge um 8% runtergerechnet werden ; der Kurs der Dänischen Krone (DKK) zum Euro beträgt etwa 7,5:1)

(Wolfgang Thiele, 17.02.2021)

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