OST-Renten-Gerechtigkeit  in Trippelschritten!

zwei Bilder nebeneinander: Links zwei Ampeln vor Hauswand und Pflanzen. Eine rotes, eine grünes Männchen mit Hut. Rechts ein Stück Mauerkunst, bunt. Drüber der Schriftzug Ost-Rentengerechtigkeit in Trippelschritten
Ost-Rentner*innen sollen mit insgesamt 500 Mio. Euro für Unrecht entschädigt werden,

das hat Sozialminister Hubertus Heil angekündigt.

Da stellen sich die Fragen:

1. warum erst 33 Jahre nach dem Mauerfall?

2. wird das ausreichen?

In der DDR hatten 27 Berufsgruppen zusätzliche Versorgungssysteme. Bei der Überleitung des Rentensystems 1991 wurden diese Ansprüche nicht berücksichtigt. Zehn Berufsgruppen waren vor Gericht erfolgreich und wurden entschädigt, andere kämpften weiter.

Bedürftige mit sehr kleinen Renten sollen ab 2024 einmalig 2.500 Euro bekommen. Bundesländer könnten den Betrag verdoppeln, wozu bisher nur Mecklenburg-Vorpommern bereit ist. Eine Stiftung soll die Verteilung übernehmen.

(K)ein Ausgleich für über 30 Jahre nicht gezahlte Renten von ca. 500.000 Rentner*innen? Dieses betrifft z.B. Beschäftigte der Reichsbahn und Post sowie die Ansprüche von zu DDR-Zeiten geschiedenen Frauen. Auch jüdischen Einwanderern und Spätaussiedlern soll geholfen werden.

2.500 Euro sind besser als nichts, aber nicht gerecht!

500 Mio. reichen gerade mal für 200.000 Rentner*innen!?

Nicht alle Berufsgruppen sollen entschädigt werden und so soll nun Gerechtigkeit aussehen?

Das Thema OST-Renten hatten wir uns bereits im April 2021angesehen:

siehe hier: 30 Jahre danach: Bei der Rente wird immer noch gemauert

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